Grundsteuer
Reform der Grundsteuer
Nach dem das Bundesverfassungsgericht, die bisher gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, wurde ein neues Erklärungsmodell, das Bundesmodell geschaffen. Das neue Modell soll für mehr Gerechtigkeit der Grundsteuerabgaben sorgen. Dies ist jedoch nicht verbindlich für die Länder, die großteils ein eigenes Modell mit Anlehnung an das Bundesmodell erstellt haben.
Grundsteuer
Jeder Grundstückseigentümer (m/w/d) muss eine Feststellungserklärung elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER bis spätestens 31. Januar 2023 in BW, in Bayern bis 31.03.2023 einreichen. Das Finanzamt stellt dann einen Grundsteuerwertbescheid aus. Mithilfe des Grundsteuermessbetrages wird der Grundsteuermessbescheid erstellt.
Unsere Kanzlei kann gerne die Abgabe der Erklärung für Sie übernehmen!
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf (E-Mailadresse angeben) oder schreiben Sie uns eine formlose E-Mail (sven.fischer@ruess-steuerberatung.de) mit Ihrem Namen, Adresse und ggf. Straße und Hausnummer weiterer Immobilien.
Die Bearbeitung erfolgt dann in ein paar Wochen und wird durch einen elektronischen Datenaustausch unterstützt.
Gültigkeit
Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.