HONORAR
Die Frage nach den Kosten der Beratungsleistung wird häufig gestellt. Sie ist aber im Vorfeld meist schwer zu beantworten, da sie in erster Linie vom Umfang und der konkreten Komplexität abhängt. Damit einher geht für den jeweiligen Sachverhalt ein unterschiedlicher Zeitaufwand.
Sie können die Honorarerhebung ein Stück weit mit beeinflussen:
Erhalten wir Ihrer Steuerunterlagen und Belege in gut aufbereiteter Form, so wird dies in der Berechnung Berücksichtigung finden.
Honorarangebote unterbreiten wir auf Ihre Anfrage gerne:
Grundsätzlich unterscheiden wir drei verschiedene Abrechnungsarten bei der Honorarerhebung:
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Honorarberechnung nach Gebührenordnung
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Zeitabrechnung
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Honorarpauschalen
Honorarberechnung nach Gebührenordnung
Grundsätzlich wird die Gebührenverordnung für Steuerberater (StBGebV) der Honorarberechnung Zugrunde gelegt.
Die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Steuerberatungsleistungen können Sie hier einsehen.
Die Gebühr bemisst sich nach dem vorliegenden Gegenstandswert.
Für alle erbrachten Leistungen sind Mindest- und Höchstwerte für die zu berechnende Gebühr festgesetzt. Die Abrechnung für die erbrachte Leistung berücksichtigt den jeweiligen Umfang sowie Komplexität und den damit verbundenen Zeitaufwand.
Zeitabrechnung
Für verschiedene Beratungsleistungen kann die Zeitabrechnung für die Berechnung des Honorars vereinbart werden. Die Abrechnung auf Stundenbasis ist in vielen Fällen besser nachvollziehbar.
Honorarpauschalen
Um Ihnen ein Stück weit Planungssicherheit zu bieten, sind wir in bestimmten Fällen bereit, Leistungen gegen Berechnung eines Pauschalhonorars zu übernehmen.
Dies ist dann möglich, wenn es sich um turnusmäßig wiederkehrende Leistungen wie Buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen handelt, deren Bearbeitungsaufwand im Voraus bekannt ist.
Hinweis zur steuerlicher Abzugsfähigkeit
Die Kosten für die Steuerberatung sind auch im Privatbereich größtenteils steuerlich abzugsfähig.